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Rechtliche Grundlagen & Urteile

Das private Abschleppen unberechtigt geparkter Fahrzeuge ist in Deutschland durch Gesetz und Rechtsprechung gedeckt. Ein Ueberblick ueber die wichtigsten Grundlagen.

Diese Seite bietet eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fuer eine verbindliche Einschaetzung eurer konkreten Situation empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.

Besitzstoerung und Selbsthilferecht

Wer ohne Berechtigung auf einer privaten Flaeche parkt, stoert den Besitz des Grundstueckseigentuemers bzw. -berechtigten (§ 858 BGB, „verbotene Eigenmacht“). Der Besitzer darf sich dagegen im Wege der Selbsthilfe wehren und das Fahrzeug entfernen bzw. entfernen lassen (§ 859 Abs. 1 BGB) – ganz ohne vorherige Einschaltung von Polizei oder Gericht.

Wer traegt die Abschleppkosten?

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestaetigt, dass der Grundstuecksbesitzer ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug auf Kosten des Falschparkers abschleppen lassen darf (BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08). Rechtsgrundlage fuer die Kostenerstattung ist die Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag (§ 683 Satz 1 i. V. m. § 670 BGB): Der Grundstuecksbesitzer handelt im Interesse des Falschparkers, indem er die Stoerung beseitigt, und kann die dafuer erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen.

Nach einem weiteren BGH-Urteil (11. Maerz 2016 – V ZR 102/15) haftet dabei der Fahrzeughalter – auch wenn er das Fahrzeug nicht selbst abgestellt hat, etwa weil ein Dritter damit gefahren ist. Der Halter kann die Kosten anschliessend im Innenverhaeltnis vom tatsaechlichen Fahrer zurueckfordern.

Grenzen der Kostenhoehe

Der Kostenersatz ist nicht unbegrenzt: Erstattet werden muessen nur die erforderlichen und ortsueblichen Kosten, die in einem angemessenen Zusammenhang mit dem konkreten Parkverstoss stehen (BGH, V ZR 144/08). Kosten fuer eine allgemeine Ueberwachung der Flaeche – unabhaengig vom Einzelfall – sind dagegen nicht erstattungsfaehig.

Auch bei den Standgebuehren nach dem Abschleppen gibt es eine zeitliche Grenze: Der BGH hat entschieden, dass Standgebuehren nur fuer die ersten fuenf Tage nach dem Abschleppen verlangt werden koennen (BGH, Urteil vom 17. November 2023 – V ZR 192/22).

Was das fuer Abschleppbuddy bedeutet

Genau diese Anforderungen – nachvollziehbare Dokumentation des Verstosses (Foto, Zeitstempel, Standort) und zeitnahes Handeln – bildet Abschleppbuddy technisch ab: Jede Meldung haelt Kennzeichen, Geoposition und Aufnahmezeitpunkt fest, und offene Faelle werden Abschleppdiensten in Echtzeit angezeigt, statt liegen zu bleiben.

Quellen: BGH, Urteil vom 5.6.2009 – V ZR 144/08; BGH, Urteil vom 11.3.2016 – V ZR 102/15; BGH, Urteil vom 17.11.2023 – V ZR 192/22. Diese Seite fasst die Kernaussagen zusammen und ersetzt nicht das Lesen der Originalentscheidungen.